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Wichtige Info

Im Todesfall – Orientierung

Was ist zu tun? Schritte, Dokumente & Entscheidungsreihenfolge

Diese Zusammenfassung führt Sie durch die ersten Maßnahmen, erforderliche Unterlagen und wichtige Hinweise zu Finanzen & Konten nach einem Todesfall.

Erste Schritte

1
Tritt der Tod zu Hause ein: Zunächst den Hausarzt oder den Notarzt verständigen.
2
Sterbefall im Krankenhaus / Seniorenheim: Pflegepersonal oder Verwaltung leiten die notwendigen Formalitäten ein.
3
Ärztliche Todesbescheinigung: Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus und händigt sie Ihnen aus.
4
Bestatter informieren: Benachrichtigen Sie den Bestatter Ihres Vertrauens.
Liegt eine schriftliche Willenserklärung zur Bestattungsart vor, ist diese für die Angehörigen bindend. Andernfalls entscheiden die Hinterbliebenen im Sinne des Verstorbenen.

Wichtige Dokumente

Für die Regelung des Sterbefalls und Formalitäten benötigen Sie u. a.:

  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • Alle vom Arzt ausgestellten Totenscheine
  • Geburtsurkunde und/oder Familienbuch

Sollten weitere Unterlagen benötigt werden, teilt dies der Bestatter oder die zuständige Behörde bei Kontaktaufnahme mit.

Entscheidungsberechtigte – gesetzliche Reihenfolge

  1. 1Der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
  2. 2Die Kinder
  3. 3Die Eltern
  4. 4Die Geschwister
  5. 5Der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  6. 6Der sonstige Sorgeberechtigte
  7. 7Die Großeltern
  8. 8Die Enkelkinder
  9. 9Sonstige Verwandte bis zum 3. Grade

Finanzen & Konten nach dem Todesfall (Kurzinfo)

  • Kontovollmacht: Eine zu Lebzeiten erteilte Vollmacht erlischt mit dem Tod. Nach dem Tod weiter zu disponieren kann zu Strafverfolgung führen.
  • Rechnungen einreichen: Kosten auf den Namen der verstorbenen Person (z. B. Arzt-, Krankenhaus- und Bestattungskosten) können in der Regel bei der Bank eingereicht und aus dem Nachlass beglichen werden.
  • Nicht umfasst: Strom-, Telefon- und ähnliche laufende Verträge sind normalerweise nicht über diesen Weg zahlbar.
  • Gemeinschaftskonto (compte joint): Der/Die Mitinhaber:in kann das Konto in der Regel weiter nutzen; Details hängen vom Konto-/Bankvertrag und dem Nachlassverfahren ab.

Hinweis: Diese Punkte ersetzen keine Rechtsberatung. Verfahren können je nach Bank und Rechtslage variieren – im Zweifel Bank/Notar kontaktieren.