Veröffentlichungsrichtlinien
InPeace.lu ist ein Ort des würdevollen Erinnerns. Diese Regeln gelten für Gedenk- und Todesanzeigen sowie für alle darin verwendeten Bilder, Texte, Audio- und Videoinhalte.
1. Zweck der Veröffentlichung
Eingereichte Inhalte müssen einen erkennbaren Bezug zu einer verstorbenen Person, einer Traueranzeige oder einem respektvollen Gedenken haben. Werbung, Verkaufsangebote, irreführende Inhalte und sachfremde Kontaktwerbung sind nicht erlaubt.
2. Würde und Respekt
Beleidigende, herabwürdigende, bedrohende, diskriminierende oder bewusst verletzende Inhalte werden nicht veröffentlicht. Persönliche Gestaltungswünsche bleiben willkommen, solange die Anzeige dem würdevollen Charakter von InPeace.lu entspricht.
3. Lesbarkeit und Darstellung
- Name und wesentliche Angaben müssen gut lesbar sein.
- Schrift und Hintergrund brauchen einen ausreichenden Kontrast.
- Bilder dürfen nicht unbeabsichtigt verzerrt oder wesentlich abgeschnitten sein.
- Die Gestaltung darf individuell sein; reine Geschmacksfragen sind kein Ablehnungsgrund.
Ist eine Anzeige grundsätzlich passend, aber schwer lesbar oder technisch ungünstig gestaltet, geben wir sie mit einer konkreten Begründung zur Bearbeitung zurück.
4. Schutz lebender Personen
Angaben und Bilder lebender Personen dürfen auf InPeace.lu nur mit deren Zustimmung veröffentlicht werden. Bitte beschränken Sie solche Angaben auf das für das Gedenken notwendige Maß und veröffentlichen Sie insbesondere keine privaten Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder anderen sensiblen Informationen.
Ergänzende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
5. Rechte an Bildern und Inhalten
Wer eine Anzeige einreicht, muss zur Veröffentlichung der verwendeten Bilder, Texte, Musik und sonstigen Inhalte berechtigt sein. Inhalte aus Zeitungen, sozialen Netzwerken oder von Dritten dürfen nur verwendet werden, wenn die erforderlichen Rechte oder Erlaubnisse vorliegen.
6. Prüfung durch InPeace.lu
Nach der Prüfung kann eine Anzeige:
- freigeschaltet werden, gegebenenfalls mit einem freundlichen Hinweis,
- mit einer konkreten Begründung zur Bearbeitung zurückgegeben werden, oder
- bei einem nicht behebbaren oder erheblichen Verstoß nicht veröffentlicht und gelöscht werden.
Automatische Prüfungen können den Admin unterstützen. Eine automatische Prüfung darf eine Anzeige nur bei einem sicheren positiven Ergebnis freigeben; sie lehnt oder löscht keine Anzeige selbstständig.
7. Rückfragen und Korrekturen
Nutzer sehen eine Rückgabe samt Begründung in „Meine Anzeigen“ und erhalten, sofern eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, zusätzlich eine Nachricht mit direktem Bearbeitungslink. Bei Fragen oder einem berechtigten Löschwunsch erreichen Sie uns über das Kontaktformular.